für 5% Förder-Bonus auf Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung) oder Heizungsoptimierung.
Durchführung einer qualifizierten Energieberatung für Ihr Wohngebäude mit dem individuellen Sanierungsfahrplan für Ihr Vorhaben.
max. 1.300 € Zuschuss bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
max. 1 .700 € Zuschuss bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
50 % Zuschuss (maximal 2.500 €) - für Berechnung und Nachweisführung von Effizienz-Maßnahmen, Erstellen von Förderanträgen und Fördernachweisen, Umsetzungsbegleitung in der Realisierungsphase
50 % Zuschuss (maximal 1.000 € je Wohneinheit und maximal 10.000 € in Summe) - für Berechnung und Nachweisführung von Effizienz-Maßnahmen, Erstellen von Förderanträgen und Fördernachweisen, Umsetzungsbegleitung in der Realisierungsphase
Variante 1 - Vereinfachtes Verfahren
Liegen bei einem Bestandsgebäude nicht alle erforderlichen Unterlagen vor, darf bei Einfamilien- und Zweifamilienhäuser im Bestand das vereinfachte „Hüllflächenverfahren“ angewendet werden. Die Berechnung wird über ein Berechnungsportal durchgeführt.
Variante 2 - Softwareberechnung mit detaillierter Dateneingabe
Zur detaillierten Berechnung wird die Gebäudehülle und die Anlagentechnik von BCC-ENERGIE im Energieberaterprogramm „Hottgenroth Software ETU-Planer“ aufgenommen. Es wird ein 3D-Modell zur Gebäudebilanzierung nach GEG / DIN 18599 und Heizlastberechnung nach DIN EN 12831/DIN TS 12831 erstellt.
Variante 3 - Softwareberechnung mit detaillierter Dateneingabe und Sanierungsmaßnahmen
Sind darüber hinaus weitere Sanierungsmaßnahmen geplant, werden die energetischen Schwachstellen analysiert und Sanierungsmaßnahmen aufgezeigt. Im Rahmen der geförderten „Energieberatung Wohngebäude“ nach den Förderrichtlinien des BAFA wird ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt.
Die Förderhöhe beträgt max. 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 €, abhängig von der Nettogrundfläche des NWG:
NWG bis 200 m²: 1.700 €
NWG von 201 m² bis 500 m²: 5.000 €
NWG über 501 m²: 8.000 €
Zuschuss Nichtwohngebäude mit max. 2,5 € je m² Nettogrundfläche
Zuschuss von 50 %, max. 10.000 €
Variante 1 - Softwareberechnung mit detaillierter Dateneingabe
Zur detaillierten Berechnung wird die Gebäudehülle und die Anlagentechnik von BCC-ENERGIE im Energieberaterprogramm „Hottgenroth Software ETU-Planer“ aufgenommen. Es wird ein 3D-Modell zur Gebäudebilanzierung nach GEG / DIN 18599 und Heizlastberechnung nach DIN EN 12831/DIN TS 12831 erstellt.
Variante 2 - Softwareberechnung mit detaillierter Dateneingabe und Sanierungsmaßnahmen
Sind darüber hinaus weitere Sanierungsmaßnahmen geplant, werden die energetischen Schwachstellen analysiert und Sanierungsmaßnahmen aufgezeigt. Im Rahmen der geförderten „Energieberatung Nichtwohngebäude“ nach den Förderrichtlinien des BAFA wird ein individueller Beratungsbericht erstellt.
BCC-ENERGIE ist mit seinen gelisteten Energieeffizienz-Experten zur Antragstellung und Nachweisführung nach Abschluss der Energieeffizienz-Maßnahmen bei der KfW und dem BAFA akkreditiert.
Gebäudeenergiegesetz GEG
Bundesförderung für effiziente Gebäude